Wer im Baugewerbe tätig ist, sieht sich immer wieder einmal mit baurechtlichen oder vertragsrechtlichen Fragen konfrontiert. Und wer hat schon den Überblick, wenn sich mit schöner Regelmäßigkeit die Rechtslage ändert? Da ist es gut, wenn man sich erst einmal unverbindlich Rat holen kann.
Der Bundesverband ProHolzfenster e.V. (BPH) bietet seinen Mitgliedern ab sofort in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei Eugen Patzwald, Gerolstein, einen neuen Service an: BPH-Mitgliedsfirmen können dort eine erste telefonische Beratung kostenfrei in Anspruch nehmen – zum Beispiel bei Fragen der Gewährleistung oder auch, wenn es um Forderungen geht. Die Kanzlei ist auf Baurecht spezialisiert und insbesondere auch mit rechtlichen Fragen im Bereich Fenster/Türen vertraut. Zudem werden die Mitglieder über aktuelle rechtliche Themen sowie über Änderungen im Baurecht künftig auch per Newsletter informiert.
Der Bundesverband ProHolzfenster e.V. (BPH) gründete sich 1994 (damals unter der Bezeichnung Initiative ProHolzfenster e.V.). Mitglieder sind derzeit rund 350 Fensterhersteller, Zulieferfirmen und Architekten, die vom hochwertigen Produkt Holzfenster und Holz-Alu-Fenster überzeugt sind. Der Verband hat sich zum Ziel gesetzt, über die Vorteile des nachhaltigen Werkstoffs Holz im Fenster- und Türenbau zu informieren.
Heinz Blumenstein, geschäftsführendes Vorstandsmitglied
Telefon 06621 / 91 48 96, E-Mail: info(at)proholzfenster.de
PRESSE & mehr, Ingrid Erne
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