Bundesregierung korrigiert ihren Beschluss zur EnEV

 

Tischler und Schreiner gehören jetzt doch zum Kreis der Ausstellungsberechtigten für den Gebäudeenergieausweis. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Entwurf der Energieeinsparverordnung (EnEV) gebilligt, den der Bundes­rat zuvor beschlossen hatte. Damit ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen; laut dem federführenden Bundes­bauministerium tritt die EnEV zum 1. Oktober dieses Jahres in Kraft. Sie regelt die Einführung des Gebäudeenergie­ausweises.

 

„Die Bundesregierung hat ihren Kurs korrigiert, sie hat die richtige Entscheidung getroffen“, kommentiert die Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Holz und Kunststoff (BHKH), Dr. Bettina Wehrisch. „Tischler und Schreiner sind durch ihre Ausbildung mindestens genauso qualifiziert, den Gebäudeenergieausweis auszustellen, wie andere Gewerke, die im ersten Beschluss des Kabinetts ausdrücklich genannt wurden.“ 

 

Der EnEV-Entwurf, den die Regierung Ende April dieses Jahres beschlossen hatte, sprach im Zusammenhang mit der Ausstel­lungsberechtigung nur von zulassungspflichtigen Gewerken, „die dem Hochbau zugerechnet werden können“. Aufgeführt wurden unter anderem Maurer, Zimmerer und Dachdecker – Tischler und Schreiner jedoch nicht. Auch andere relevante Gewerke waren ausgeschlossen.

 

Nach entschiedenem Protest von Seiten des BHKH und anderer Handwerksverbände spricht die EnEV nun von zulassungspflich­tigen Gewerken aus dem „Bau- und Ausbau-Gewerbe“. Dazu gehören auch die Tischler und Schreiner. Voraussetzung zur Erstellung des Energieausweises bleibt für Handwerksmeister der erfolgreiche Abschluss einer Fortbildung zum Gebäudeenergie­berater.  

„Durch unsere zeitnahen Veröffentlichungen und Stellungnahmen nach dem ersten Regierungsbeschluss haben wir die Diskriminie­rung nicht nur unseres Gewerks verhindern können“, erklärt Weh­risch. „Das ist ein klarer Sieg der Vernunft.“

 

Die Energiebilanz eines Gebäudes bestimmt sich in hohem Maße aus der Güte der Fenster und ihrem fachgerechten Einbau. Tisch­ler und Schreiner verfügen auf diesem Gebiet über ausgewiesene Kompetenz. 

 

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Tischler und Schreiner stellen Fenster her und bauen sie ein. Nach erfolgreicher Fortbildung zum Gebäudeenergieberater dürfen sie als Experten nun auch den Gebäudeenergieausweis ausstellen. (Foto: BHKH)
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