Gemeinsamer Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten

 

- nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A)und

- der Verdingungsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A)in der jeweils geltenden Fassung.

 

Die Bundesregierung unterstützt die Zertifizierung nachhaltig bewirtschafteter Wälder und wird bei ihren Beschaffungsmaßnahmen künftig nur Holz aus zertifizierten Beständen beschaffen.

 

Ergänzend zu den vorgenannten Verdingungsordnungen ist bei der Beschaffung von Holzprodukten ab sofort wie folgt zu verfahren:

 

Holzprodukte, die durch die Bundesverwaltung beschafft werden, müssen nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Der Nachweis ist vom Bieter durch Vorlage eines Zertifikats von FSC, PEFC, eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu erbringen. Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise werden anerkannt, wenn vom Bieter nachgewiesen wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC erfüllt werden.

 

Die als Anlage beiliegende „Begleitende Erklärung zur Beschaffung von Holzprodukten vom 13. Oktober 2006“ ist Teil dieses Erlasses.Diese Regelung gilt für 4 Jahre ab Datum der Verkündung im Gemeinsamen Ministerialblatt.

 

Die bisherige zwischen allen zu beteiligenden Bundesressorts am 19.Dezember 1997 vereinbarte Handlungsanweisung des Bundes zur Beschaffung von Tropenholz, verkündet mit Erlass des BMWi - IV B 7 – 50 76 15/6 vom 19.Januar 1998, wird hiermit außer Kraft gesetzt.

 

Für den Bundesminister für Wirtschaft und Technologie

In Vertretung

gez. Dr. Otremba

 

Für den Bundesminister für Ernährung,

Landwirtschaft und Verbraucherschutz

In Vertretung

gez. Lindemann

 

Für den Bundesminister für Umwelt, Naturschutz

und Reaktorsicherheit

In Vertretung

gez. Machnig

 

Für den Bundesminister für Verkehr, Bau

und Stadtentwicklung

In Vertretun

gez. Lütke Daldrup

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